Allgemeine Geschäfts-bedingungen

I. Allgemeines

Vertragspartner ist:
STC-FOTOGRAFIE BRAUNSCHWEIG | Sinan-Tobias Charalabidis
Isoldestraße 20 
38106 Braunschweig
mail@stc-fotografie-braunschweig.de
www.stc-fotografie-braunschweig.de
0178 4078512

Berufsbezeichnung: Fotograf
Zuständige Kammer: Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Verliehen durch: Deutschland 
Betriebsnummer:19925

 

1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Aufträge, die dem Fotografen erteilt wurden. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich umgehend zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

2. Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Auftragnehmer, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich. 

3. “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

4. Der Auftragnehmer ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung zu jeder Zeit frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

5. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung des Angebotes oder Zusendung des Auftrages, Shooting-Vertrages zustande.

 

II. Nutzungs- und Urheberrecht

1. Das Urheberrecht der Fotografien liegt immer bei dem Fotografen.

2. Der Auftragnehmer überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte für private Zwecke ist erlaubt.

3. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.

4. Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Fotografien im Nachhinein, egal welcher Form, durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen. Dies gilt auch für Fotografien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.

5. Bei der Verwendung der Lichtbilder für den privaten Gebrauch in Online– und Printmedien ist der Fotograf, als Urheber der Lichtbildnisse oder Fotografien zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

6. Der Auftragnehmer darf die Fotografien für sein Portfolio (Website, Social Media, Mappen, Werbematerial, Messen, Magazine u.ä.) verwenden, sofern eine Genehmigung des Kunden schriftlich erteilt wurde.

7. Die Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt nicht.

 

III. Vergütung

1. Für die Erstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Mieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.

2. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Auftragnehmers.

3. Die Zahlung erfolgt wenn nicht anders vereinbart in Bar am zum Termin. Oder vorab auf Rechnung.

4. Bei Buchungen von Hochzeiten ist eine Anzahlung in Höhe von 50% vorab fällig. Bei allen anderen Aufträgen ist der volle Betrag umgehend zu zahlen.

5. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen, wenn nicht anders vereinbart. Der Auftraggeber gerät in Verzug, falls nicht anders vereinbart, wenn er fällige Rechnungen nicht umgehend nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

6. Falls der Kunde bei einer Hochzeitsreportage die Arbeit des Auftragnehmers verlängern möchte, so erhält der Auftragnehmer pro angefangene Stunde 320 €. Falls der Kunde bei einem Portrait-, Paar- oder Familienshooting oder anderer Fotografischer Dienstleistungen welche nicht eine Hochzeit oder andere Veranstaltungen betreffen, die Arbeit des Auftragnehmers verlängern möchte, so erhält der Auftragnehmer pro angefangene Stunde 59 €.

7. Möchte der Kunde bei einem Shooting ein zusätzliches Bild bearbeitet bekommen fallen hierfür pro Bild 8,00 € an. Möchte der Kunde Bildbestellungen nach Übermittlung der Erstauswahl nachbestellen, belaufen sich die Kosten auf 15 € pro Bild.

 

IV. Haftung

1. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Erfüllung des Vertrags haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

2. Für Schäden oder Verlust der Fotografien haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

3. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

4. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5. Die Organisation und Vergabe von Buchungen, als auch die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte der Fotograf auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) nicht zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Der Fotograf wird jedoch alles erdenklich Mögliche tun, um für den Termin einen Ersatz zu organisieren. Es wird versucht jedoch nicht garantiert, dass der/die Ersatzfotograf/in einen vergleichbaren Stil der Bilder aufweist.

6. Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 3 Tagen nach Ablieferung der Fotografien beim Auftragnehmer in Schriftform eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

 

V. Stornierungsfristen

1. Bei Absage des Auftraggebers:

a. Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so wird bei Hochzeiten eine Termin-Rreservierungsgebühr in Höhe von der geleisteten Anzahlung einbehalten, oder fällig. Bei einer Stornierung ab 60 Tagen vor der Hochzeit wird jedoch insgesamt 60% des Gesamtbetrags fällig. Wird die Hochzeit vom Auftraggeber auf einen anderen Termin verschoben, sind möglicherweise Zusatzkosten zu zahlen aufgrund von jährlichen Preiserhöhungen des Auftragnehmers. Die Termin-Reservierungs-Gebühr kann dann jedoch nicht mitgenommen werden.

Bei sämtlichen anderen Shootings werden bei Rücktritt vom Vertrag oder Terminabsagen bis zu 24 Stunden vor dem Termin 89,00 € als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer gezahlt. Bei einem Vertragsrücktritt oder Terminabsage von 24 Stunden oder weniger vor dem Termin werden 189,00 € als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer gezahlt. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.

b. Im Falle des nachweislichen Eintretens von Krankheiten, Verkehrsunfällen, Umwelteinflüssen oder ähnlichem, die nicht in der Macht des Auftraggebers liegen und das stattfinden der Hochzeit oder der vereinbarten Fotografischen Dienstleistung behindern, ist die Verschiebung des Termins möglich. Die Termin-Reservierungs-Gebühr verfällt in diesem Fall nicht. Die Termin-Reservierungs-Gebühr kann jedoch nicht für einen Ersatztermin an einem Samstag zwischen Juni und September eingesetzt werden.

c. Bei einer Absage der Hochzeit durch den Auftraggeber oder auf Grund behördlicher Beschränkungen durch Pandemien, Krieg, Unwetter u.ä., wird die Termin-Reservierungs-Gebühr in Höhe von 50% einbehalten, egal zu welchem Zeitpunkt. Es ist jedoch möglich, die Termin-Reservierungs-Gebühr bei einem neuen Termin mitzunehmen. An Freitagen und Samstagen in der Hauptsaison (zwischen Mai und Oktober) ist dies jedoch nicht möglich. Bei einer Absage der Hochzeit aufgrund pandemischer Lagen, obwohl Hochzeiten vom Staat erlaubt sind, fällt die Stornierung unter V.1.a.

2. Bei Absage des Auftragnehmers:

Der Auftragnehmer behält sich vor, jederzeit, auch bereits gebuchte Leistungen aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verlegen. Im Falle der Absage des Auftragnehmers wird der bereits gezahlte Betrag vollständig erstattet.

Im Falle der Verlegung steht dem Kunden ein außerordentliches Recht zur Kündigung zu, von dem er binnen einer Woche nach Verlegung Gebrauch machen muss.

 

VI. Bearbeitung

1. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass die Bilder in einem ähnlichem Stil bearbeitet werden.

2. Die nachträgliche Bearbeitung von Fotografien und entstandenen Werken des Fotografen und ihre Vervielfältigung dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, Anwendungen von Filtern und Presets sowie Zuschnitt der Bilder ist nicht erlaubt. Ebenso ist eine Bearbeitung durch Dritte untersagt. Eine Verbreitung und Nutzung der entstandenen Lichtbildnisse ist nur entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zulässig.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Fotografien des Fotografen im Internet elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

 

VII. Lieferzeiten und Reklamation

Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist binnen 4 - 6 Arbeitswochen wie vertraglich bestimmt aus. Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von 12 Wochen. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens der Firmen, an denen die Produktion weitergegeben wurde, etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

VIII. Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.

 

IX. Widerruf

Widerrufsbelehrung für Verträge, bei denen eine Dienstleistung erbracht wird hat der Auftragnehmer das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen informieren.

 

X. Salvatorische Klausel

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

 

Stand: November 2023 
 

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